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Bei jedem Druckgerät nach der EG-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU handelt es sich um eine überwachungspflichtige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Druckgeräte im Sinne der BetrSichV unterliegen vorgeschriebenen Prüfungen am Aufstellungsort, vor der Inbetriebnahme, während des Betriebes sowie nach Umrüstung und Instandsetzung. Diese müssen regelmäßig durch eine Prüfstelle überwacht werden.
Gemäß der Druckgeräterichtlinie werden Druckgeräte entsprechend ihres Gefahrenpotentials in eine von vier möglichen Kategorien eingestuft. Bei Behältern der Kategorie I & II können die Prüfungen von WALTHER durchgeführt werden. Bei Geräten der Kategorie III & IV sind die Prüfungen an dem Druckgerät durch eine benannte Stelle durchzuführen.
Maßgeblich für die Einstufung des Gerätes in eine Kategorie sind:
Die Betriebsmedien werden dabei in zwei Gruppen unterteilt:
Sofern keine anderslautenden Vorgaben vereinbart werden, geht WALTHER, bei der Einstufung des Gerätes, generell von Fluiden der Gruppe 1 aus - Definition der Fluidgruppen erfolgt in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung). Dadurch sind die Materialdruckbehälter für das größtmögliche Einsatzspektrum geeignet. In welche Kategorie das jeweilige Gerät eingestuft ist, der Bewertungsumfang (Behälter oder Baugruppe) sowie das angewandte Konformitätsbewertungsmodul ist der zum Lieferumfang des Gerätes zugehörenden Konformitätserklärung zu entnehmen. Abnahmekategorie und Bewertungsmodul sind auch auf den Maßblättern der Standard-Materialdruckbehälter aufgeführt.
Kontakt:
behaelter@walther-pilot.de
+49 (0) 202 - 787 2285
Mehr Informationen: Flyer Druckbehälterprüfung
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