Bei der Arbeit mit Materialien, die Abfallstoffe produzieren, helfen Absauganlagen diese abzutransportieren und/oder abzuscheiden. Abfallstoffe können hierbei beispielsweise beim Versprühen von Klebstoffen entstehen. Hier kann es zu Overspray kommen, d.h. ein Materialnebel, der nicht am Werkstück ankommt. Absauganlagen erfassen diesen Materialnebel und können dazu beitragen, die Belastung durch potenziell gesundheitsschädliche Stoffe im Arbeitsbereich zu reduzieren.
Die Prüfungen können wir jeweils anbieten.
Für den sicheren Betrieb und der Vermeidung von gesundheitlichen Risiken gibt es folgende Normen und Regeln:
Die von WALTHER PILOT angebotenen Absaugsysteme werden unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien ausgelegt.
Bei der Trockenabscheidung wird der Overspray gebunden und anschließend gefiltert. Dieser wird aus der Luft mit Hilfe von Filtermatten abgeschieden. Die Filtermatten sind mehrlagig ausgeführt, um eine hohe Aufnahmekapazität und eine lange Nutzungsdauer der Filter zu unterstützen.
Vorteile | Nachteile |
Unterschiedliche Ausführung der Abscheidefilter möglich | Verschleißteile (Folgekosten Filter) |
Geringe Investitionskosten (günstiger als Nassabscheider) | Brandrisiko bei selbstentzündenden Lacksystemen |
Einfaches Handling | Ggf. höhere Ausfallzeiten für Filterwechsel |
Von geringen bis großen Overspraymengen einsetzbar | Wechselnde Absaugbedingungen durch verschmutzte Filter |
ATEX-Ausführung Standard (Zone 2) | |
Einfachere und i.d.R. günstigere Entsorgung | |
Gut für Klebstoffe geeignet | |
Geringer Energieverbrauch | |
Keine Vorschriften gemäß 42. BlmSchV ("Legionellenverordnung) |
Bei der Trockenabscheidung können abhängig von Anwendung und Betriebsbedingungen Betriebs- und Entsorgungskosten reduziert werden. Je nach eingesetztem Beschichtungsstoff und den jeweiligen lokalen Entsorgungsvorgaben können gebrauchte Filtermatten als “Restmüll” eingestuft und entsorgt werden (so ist die Entsorgung entsprechend günstig).
Im Gegensatz zur Nassauswaschung wird bei der Trockenabscheidung kein Prozesswasser benötigt. Dadurch entfällt eine typische Ursache für Keim- und Schimmelbildung. Darüber hinaus kann sich die Geräuschentwicklung erheblich reduzieren. Ebenso verringert sich der Aufwand für Wasserwechsel und die Reinigung wasserführender Anlagenteile. Das Korrosionsrisiko an der Kabinenkonstruktion wird dabei ebenfalls reduziert.
Das Wirkungsprinzip von Nassabscheidern besteht darin, die im Rohgasstrom dispergierten Partikel mit einer Waschflüssigkeit in Kontakt zu bringen, um sie darin zu binden und dann das entstehende Partikel-Flüssigkeits-Gemisch vom Luftstrom zu trennen.
Nassabscheider eignen sich insbesondere für Anwendungen mit klebrigen oder leicht entzündlichen Farben und Aerosolen.
Um eine Nassabscheidung effektiv zu gestalten, ist es notwendig, zwischen der Waschflüssigkeit und dem zu reinigenden Gas eine möglichst große Phasengrenzfläche als Kontaktfläche zu schaffen.
Vorteile | Nachteile |
Das Brandrisiko wird durch die Wasserbenetzung reduziert | Hohe Luftfeuchtigkeit in der Abluft (bedingt durch Umluft) |
Kein Filterverschleiß (Filtermedium: Wasser) | Rostgefahr an Bauteilen des Nassabscheiders (Wasserwirbel muss zur Abscheidung erzeugt werden) |
Staubanfall im Lackierbereich ist deutlich geringer | Aufschwemmen von Stäuben (z.B. Kunststoff) möglich |
Filterung ist weitestgehend selbstreinigend | Geringerer Abscheidegrad zum Trockensystem (hohe Abscheidegrade erfordern viel Energie) |
Keine Änderung der Absaugleistung durch zugesetzte Filter | Hoher Druckverlust |
Das Verfahren unterstützt die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben (z.B. TA Luft) | Verschleißteil von z.B. Düsen und Wasserpumpen |
Bei Einsatz einer automatischen Lackschlammentsorgung sind auch sehr hohe Farbmengen problemlos verarbeitbar | Aufwand für Abwasserentsorgung und Schlammentsorgung |
Selbstentzündende Lacksysteme können unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorgaben sicher verarbeitet werden | Wegen möglicher Verkeimung muss entsprechende Chemie eingesetzt werden |
Vorschriften gemäß 42. BlmSchV ("Legionellenverordnung") müssen eingehalten werden |